FAQ

Häufig gestellte Fragen

Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Polizei und Rettungsdienste verständigen (bei Personenschaden), Unfallprotokoll erstellen, Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen aufnehmen.

Bei Personenschaden, erheblichem Sachschaden, unklarer Schuldfrage oder wenn der Unfallgegner flüchtet oder alkoholisiert wirkt.

Ja, der Unfall sollte innerhalb von 7 Tagen der Versicherung gemeldet werden, auch wenn Sie nicht der Verursacher sind.

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt den Schaden. Bei selbst verschuldeten Unfällen übernimmt die eigene Kaskoversicherung (bei Vollkasko).

Bei größeren Schäden ist ein Gutachten empfehlenswert, um den Schaden korrekt zu beziffern. Die Kosten übernimmt in der Regel die Versicherung des Verursachers.

Die Haftpflichtversicherung deckt Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners, während die Kaskoversicherung eigene Schäden (Teilkasko oder Vollkasko) absichert.

Ja, als Geschädigter können Sie einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Auch die Kosten eines Rechtsbeistand übernimmt die gegnerische Versicherung.

In diesem Fall kann ein Anwalt helfen, die Forderung durchzusetzen. Die Kosten für den Anwalt trägt in der Regel die gegnerische Versicherung, wenn diese zur Zahlung verpflichtet ist.

Ja, bei unverschuldeten Unfällen besteht Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung, solange das eigene Fahrzeug nicht nutzbar ist.

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen.

Der Wert wird durch einen Gutachter auf Basis von Alter, Kilometerstand und Zustand des Fahrzeugs sowie Marktdaten ermittelt.

Ja, Sie können sich die Reparaturkosten auch auszahlen lassen. Dies wird als fiktive Abrechnung bezeichnet.

Die Dauer variiert je nach Fall, kann aber zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten liegen, abhängig von der Komplexität des Schadens und der Kooperation der Versicherungen.

Es ist nicht zwingend notwendig, aber bei unklarer Schuldfrage oder größeren Schäden kann ein Anwalt helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten übernimmt oft die gegnerische Versicherung.

Wenn beide Parteien eine Teilschuld am Unfall haben, tragen sie anteilig die Schäden des anderen. Die Haftung wird prozentual aufgeteilt.

Ja, bei unverschuldeten Unfällen übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten. Bei selbst verschuldeten Unfällen übernimmt dies oft die Kaskoversicherung.

Der Restwert ist der Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall im beschädigten Zustand. Dieser wird oft von Restwertbörsen oder Autohändlern ermittelt.

In diesem Fall kommt die Verkehrsopferhilfe für den Schaden auf, bis die Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher geklärt sind.

Ja, Sie haben das Recht, eine Werkstatt Ihrer Wahl zu beauftragen. Einige Versicherungen bieten jedoch Partnerwerkstätten an, bei denen die Abwicklung schneller geht.

Schmerzensgeld wird bei körperlichen Verletzungen gezahlt. Es muss beim Unfallverursacher oder dessen Versicherung geltend gemacht werden und hängt vom Ausmaß der Verletzungen ab.

Ein Kfz-Gutachter prüft das Fahrzeug auf Schäden, Verschleiß und den allgemeinen Zustand. Er kann auch den aktuellen Marktwert ermitteln, um sicherzustellen, dass der Kaufpreis fair ist.

Beim Verkauf erstellt der Gutachter ein Wertgutachten, das den aktuellen Fahrzeugwert realistisch darstellt. Dies hilft, einen angemessenen Verkaufspreis zu bestimmen und potenzielle Käufer zu überzeugen.

Ein Gutachten gibt eine objektive Einschätzung des Fahrzeugwerts. Käufer und Verkäufer können sich auf dieses Gutachten stützen, um den Preis zu verhandeln und unfaire Angebote zu vermeiden.

Ja, ein Gutachter kann verdeckte Schäden oder Mängel identifizieren, die einem Laien nicht auffallen würden. Dazu gehören Unfallschäden, Verschleiß oder technische Defekte.

Ein Wertgutachten dokumentiert den aktuellen Marktwert eines Fahrzeugs. Es ist besonders nützlich bei älteren oder seltenen Fahrzeugen sowie beim Verkauf von hochwertigen Autos.

Der Gutachter kann die Fahrzeughistorie anhand von Reparatur- und Serviceberichten sowie durch eine Untersuchung des Fahrzeugzustands überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Unfallschäden oder Manipulationen vorliegen.

Ja, ein erfahrener Gutachter kann durch verschiedene Prüfmethoden, wie die Analyse des Fahrzeugzustands und der Elektronik, Hinweise auf Tachomanipulation erkennen.

Der Gutachter prüft den allgemeinen Verschleiß, den Zustand von Bauteilen und vergleicht diese mit dem angegebenen Kilometerstand. Auch elektronische Steuergeräte können Hinweise auf die tatsächliche Laufleistung geben.

Ein Wertgutachten ist besonders sinnvoll bei älteren, seltenen oder hochpreisigen Fahrzeugen. Auch bei Autos mit Sonderausstattungen oder nach größeren Reparaturen kann es den Verkaufsprozess unterstützen.

Ja, nach einem Unfall gibt ein Gutachten einen realistischen Überblick über den Schaden und den Restwert des Fahrzeugs. Dies verhindert, dass der Verkäufer zu wenig verlangt oder der Käufer überteuert kauft.

Ein umfassendes Gutachten kann je nach Fahrzeug und Umfang der Prüfung zwischen wenigen Stunden und ein bis zwei Tagen dauern.

Die Kosten variieren je nach Art des Gutachtens und Fahrzeug. Ein einfaches Wertgutachten kann ab 150 Euro kosten, während umfangreiche Gutachten, etwa nach einem Unfall, teurer sind.

Ja, ein Gutachter kann den Wiederbeschaffungswert berechnen, der angibt, wie viel es kosten würde, ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben. Dies ist nützlich bei Versicherungsfragen oder nach einem Totalschaden.

Bei Oldtimern ist ein Wertgutachten unerlässlich, da der Marktwert oft stark vom Zustand, der Seltenheit und der Originalität des Fahrzeugs abhängt. Ein Gutachten dokumentiert diese Faktoren detailliert.

Ja, ein Gutachter bewertet auch Tuning-Maßnahmen und Sonderausstattungen, die den Fahrzeugwert steigern können. Diese werden in das Wertgutachten einbezogen.

Ein Kfz-Gutachter kann eine detaillierte Vor-Ort-Prüfung des Fahrzeugs durchführen, die neben dem Zustand auch die Echtheit der Angaben des Verkäufers überprüft, z.B. ob der Kilometerstand plausibel ist.

Ja, viele Gutachter bieten diesen Service an. Sie können das Fahrverhalten, den Zustand des Motors, der Bremsen und anderer technischer Systeme während der Fahrt bewerten.

Der Gutachter dokumentiert die Mängel im Gutachten, was Ihnen als Käufer oder Verkäufer eine solide Grundlage für Preisverhandlungen bietet. In einigen Fällen kann der Kaufvertrag nachverhandelt werden.

Ja, besonders bei Privatverkäufen kann ein Gutachten Vertrauen schaffen und den Verkaufsprozess erleichtern. Es schützt beide Parteien vor Streitigkeiten über den Fahrzeugwert oder mögliche Mängel.

Ja, ein unabhängiges Gutachten durch einen erfahrenen Kfz-Gutachter schützt vor Betrug, indem es den tatsächlichen Zustand und Wert des Fahrzeugs objektiv darstellt und Manipulationen wie einen manipulierten Tacho aufdeckt.

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